In einem Interview entgegnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Dezember 2020 auf die Frage, warum der Pflegeberuf noch immer unattraktiv für viele sei, dass Pfleger:innen ihre Interessen politisch nicht genug vertreten würden. Bei jeder Entscheidung könne er sich unter anderem von einer Apothekerkammer beraten lassen, nur eine einheitliche „Pflegekammer“ gebe es nicht. Nur gut, dass Apotheker:innen sie haben: eine einheitliche Berufsvertretung auf Bundesebene durch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Die ABDA setzt sich aus den 17 Landesapothekerkammern sowie Landesapothekerverbänden (Nordrhein-Westfalen unterteilt sich in zwei Bezirke) zusammen. Die Kammern organisieren die berufliche Selbstverwaltung der Apotheker, während die Verbände Zusammenschlüsse von Apothekenbesitzern darstellen.
Von seinen 34 Mitgliedorganisationen erhält die ABDA 2021 insgesamt 17,9 Millionen Euro. Viele Pharma-zeut:innen sind jedoch unzufrieden mit ihrer Standesvertretung. Unter anderem fühlen sich Apotheken-leiter:innen, die von der AvP-Insolvenz (siehe S. 10) betroffen waren, von der ABDA im Stich gelassen. Zudem konnte die ABDA ihre langjährige Forderung nach einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel (siehe S. 44) gegenüber der Bundesregierung nicht durchsetzen, was auf Kritik aus den eigenen Reihen stieß.
Zu Beginn des Jahres 2021 gab es in der ABDA einen Personalwechsel. Nachdem Friedemann Schmidt acht Jahre lang das Amt des ABDA-Präsidenten bekleidet hatte, übernahm am 1. Januar 2021 Gabriele Regina Overwiening den obersten Posten der Standesvertretung. Im Interview mit der „Apotheken Umschau“ kündigte Overwiening an, die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen, für deren Vergütung der Bund 150 Millionen Euro pro Jahr bereitstellt, zum Erfolg zu führen. Durch diese Möglichkeit können sich Apotheker:innen mehr Zeit für Patient:innen nehmen und täglich Leben retten, so Overwiening. Auch im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen würden Pharmazeut:innen mehr Werkzeuge erhalten, um Patient:innen zu helfen – wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte. Die Arbeit an dieser würde auch die interdisziplinäre Vernetzung zwischen Ärzt:innen und Apotheker:innen fördern. „Wenn wir mehr Arzneimitteltherapiesicherheit erreichen wollen, brauchen wir das Gespann Arzt und Apotheker in gemeinsamer Zielsetzung für den Patienten“, so die ABDA-Präsidentin. „Wir müssen uns wie ein therapeutisches Team kurzschließen.“